Tag Archiv für Kommunale Selbstverwaltung

Großgrimma vor der Umsiedlung

Bis zum Ende der DDR liegt Großgrimma in einem sog. “Bergbauschutzgebiet”. Das bedeutet, dass das Gebiet im und um den Ort bereits für den Braunkohlenbergbau vorgesehen ist und deshalb von Seiten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr in die Infrastruktur investiert wird. Das Straßennetz, die Abwasserentsorgung und die Energieversorgung sind Ende der 1980er Jahre marode, viele Gehöfte sind bereits stillgelegt und auch die Wohnsubstanz ist sanierungsbedürftig.

Das kulturelle und soziale Leben ist jedoch weiterhin intakt. In Großgrimma gibt es einen aktiven Sportverein, einen Kindergarten, eine Schule und Geschäfte für den täglichen Konsumbedarf.

Zur Gemeinde Großgrimma gehören auch die Orte Grunau, Domsen, Mödnitz, Bösau und Deumen.

Sabine M., die spätere Bürgermeisterin von Großgrimma, lebt mit ihrer Familie im Ortsteil Mödnitz und beschreibt ihre damalige Wohnung.

 

Für die damaligen Verhältnisse sehr schön

Aufgrund der materiellen Verhältnisse zu DDR-Zeiten helfen sich die Nachbarn gegenseitig in einer Art Solidargemeinschaft.

 

Auf nachbarschaftliche Hilfe angewiesen

Der politische Umbruch im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/90 bringt nicht nur das SED-System zu Fall und ermöglicht die Wiedervereinigung, sondern ändert auch das Gemeindeleben von Großgrimma nachhaltig. Die kommunale Selbstverwaltung tritt 1990 in Kraft und die Gemeinde Großgrimma kann nun erstmals selbst entscheiden, wie sie ihre weitere Zukunft gestalten will. Sabine M. wird die erste demokratisch gewählte Bürgermeisterin nach dem Ende der DDR. Gemeinsam mit dem Gemeinderat wägt sie angesichts der maroden Infrastruktur, der Abwanderung der jungen Generation und der hohen Arbeitslosigkeit in der Gemeinde zwei Optionen für Großgrimma ab: Revitalisierung oder Umsiedlung.

 

Ausgangslage

1992 spricht sich der Gemeinderat Großgrimmas für eine Umsiedlung aus. Innerhalb der Bürgerschaft gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Viele der von Umsiedlung Betroffenen arbeiten in der Braunkohlenindustrie und ihre Arbeitsplätze hängen vom Aufschluss weiterer Tagebaue und damit auch von der Aufgabe von Ortschaften ab. Gleichzeitig wollen sie ihr bisheriges Zuhause nicht verlieren und die Landwirte fürchten den Wegfall ihrer Existenzgrundlage.

 

Zwischen Angst und Hoffnung

Im Anschluss werden zeitlich versetzt zwei Bürgerbefragungen durchgeführt – zum einen vom Bergbauunternehmen MIBRAG und zum anderen vom Planungsbüro für die Umsiedlung. Damit soll geprüft werden, ob der Gemeinderatsbeschluss zur Umsiedlung auch das Votum der Einwohner hat.

 

Zwei Befragungen

(Text: cs, Interiew: asm, jw)